Laut Bundesdatenschutzgesetz hat jede Person das Recht auf eine Auskunft über die bei der Schufa über sie gespeicherten Daten und darauf, fehlerhafte Daten korrigieren zu lassen. Eine Datenübersicht nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz kann jeder Bürger einmal im Jahr schriftlich beantragen. Formulare sind u.a. unter www.meineschufa.de erhältlich. Des Weiteren bietet die Schufa noch die kostenpflichtigen Produkte […]
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